Corona-Soforthilfen Teil 3 -KfW-Schnellkredit-
Blogartikel zu der Podcastepisode _029
Für Freiberufler, Einzelunternehmer und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit mehr als 10 Beschäftigten gibt es seit dem 15.04.2020 einen KfW-Schnellkredit für Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmittel (Merkblatt Nr. 078 der KfW). Das besondere an diesem Kredit ist die 100%ige Haftungsfreistellung für die Hausbank, wodurch eine Beantragung dieser Kreditmittel deutich vereinfacht wird.
Die Kreditmittel sind auf 25% des Jahresumsatzes 2019 begrenzt, maximal auf TEU 500 bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und maximal auf TEU 800 bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Die Laufzeit und die Zinsbindung beträgt 10 Jahre Der Sollzinssatz liegt derzeit bei 3% p.a. fest für die Laufzeit. Eine vorzeitige Rückführung ist jederzeit möglich.
Das Unternehmen darf vor der Corona-Krise nicht bereits in wirtschaftliche Schwierigseiten geraten sein. Hierfür gibt es klare Bestimmungen, ebenso für die Einreichung und Anforderungen von Bonitätsunterlagen, die aber überschaubar sind.
Shownotes/Verlinkungen:
- Hier findest Du die übersichtliche Grafik zu dem KfW-Schnellkredit 2020
- Hier findest Du das Merkblatt KfW Schnellkredit Nr. 078
- Hier findest Du aktuelle zusammengefasste Informationen des Bundesministeriums der Finanzen zum „Corona Schutzschild“
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